- Am 10.12.2009 haben Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz getagt und einen Beschluss gefasst.
- Am 16.12.2009 haben sich Minister/innen von Bund und Ländern getroffen und beschlossen, die Investitionen in Bildung und Forschung bis 2015 auf 10 Prozent des BIP zu steigern (zusätzliche Soforthilfe: 12 Mrd. €). Anmerkung:Der Anteil ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.
- Am 4.2.2010 hat der Akkreditierungsrat dann den KMK-Beschluss in eine Neufassung der Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung umgesetzt.
- Am 12.2.2010 wurden noch Hilfen zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben vorgelegt.
- Zugleich gelten weiterhin die für bestimmte Bundesländer abweichenden Landesspezifischen Strukturvorgaben vom 9.6.2009.
- Die Regelstudienzeit kann künftig flexibler angelegt werden. Bachelor: 6-8. Master: 2-4 Semester, wobei Bachelor weiterhin mit 180 Pkt. und Master nach nunmehr INSGESAMT 300 Pkt. vergeben wird.
- Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis sollen in Form von "Fenstern" organisatorisch eingeplant werden.
- Kompetenzen aus der Praxis können bis zur Hälfte der Leistungspunkte jeweils im Bachelor und im Master angerechnet werden.
- Master-Studiengänge sind nunmehr "als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere (konsekutive) Studiengänge oder als Weiterbildungs-Studiengänge nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht weniger als einem Jahr gestaltet." Das heisst für Weiterbildungs-Master: Die anrechenbare Berufstätigkeit kann auch vor oder während dem ersten Studium ausgeführt werden. Bislang (und wenn ich richtig verstanden habe: in Bayern weiterhin) zwingend NACH dem ersten Studienabschluß.
- Module werden in der Regel nur mit EINER (!) Prüfung abgeschlossen.
- Bachelorarbeit jetzt: 6 BIS 12 Punkte. Masterarbeit: 15 BIS 30 Punkte.
- Der HRK/KMK-Beschluss vom 10.12.2001 lautet: "Module sollen mindestens einen Umfang von 6 ECTS aufweisen". In den länderübergreifenden Sturkturvorgaben vom 4.2. vom Akkreditierungsrat wurde dies umgesetzt in: "mindestens fünf ECTS".
- Anerkennung von Modulen anderer Hochschulen / Studiengänge ist in Prüfungsordnung zu verankern (mit Beweislastumkehr lt. Lissabon-Konvention)!
- Ein ECTS-Punkt hat nun (auch) in Deutschland eine Workload von 25 bis MAX. 30 Stunden (bislang = 30 Std.) - soll heissen: möglichst WENIGER als 30 Stunden.
- Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit = 750 bis 900 Stunden (32 bis 39 Stunden pro Wochen in 46 Wochen pro Jahr).
Wie geht es weiter? Am 9. Mai sind Landtagswahlen in NRW. Bislang ist (noch) nicht zu erkennen, dass Parteien in NRW sich mit dem Thema Bologna zu profilieren versuchen. Und am 17. Mai hat Frau Schavan nach Berlin zu einer Bologna-Konferenz eingeladen. Mal sehen.



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